Rechtliches mit Biss
Allgemeine Geschäftsbedingungen der bisskid AG
AGB's
1. Parteien und Vertragsgegenstand
bisskid AG erbringt Catering- und Bankett-Dienstleistungen für Anlässe seiner Kunden nach Massgabe des individuell abgeschlossenen Vertrags sowie der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bestimmungen, insbesondere AGB des Kunden, sind nur verbindlich, sofern sie dem Erfordernis der Schriftlichkeit entsprechen und von bisskid AG genehmigt worden sind.
Veranstalter des jeweiligen Anlasses ist stets der Kunde von bisskid AG (oder eine von ihm beauftragte Person). Die Gesamtverantwortung für den geordneten Ablauf des Anlasses liegt stets beim Veranstalter. bisskid AG übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters.
2. Zustandekommen des Vertrags
bisskid AG unterbreitet dem Kunden auf der Grundlage von dessen mündlicher oder schriftlicher Bestellung eine detaillierte Offerte. Nach Prüfung der Offerte durch den Kunden sowie nach Einarbeitung seiner allfälligen Änderungen und Ergänzungen bestätigt dieser die Offerte in schriftlicher Form. Der Vertrag kommt zu diesem Zeitpunkt zustande.
3. Infrastruktur / Organisatorisches
Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person ist verantwortlich, dass am Ort des Anlasses die für den zu organisierenden Anlass üblichen Installationen (insbes. Wasser, Strom etc.) gebrauchsfähig zur Verfügung stehen, und dass der Ort über eine ausreichende Zufahrt für die Lieferwagen der bisskid AG verfügt.
Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person ist verantwortlich, dass die für den zu organisierenden Anlass übliche Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden rechtzeitig und mit genügender Deckung abgeschlossen wird. Bewilligungen, Konzessionen, SUISA- Gebühren und jede andere Art von Lizenzen besorgt der Kunde auf eigene Kosten und hat alle damit verbundenen Auflagen zu tragen.
Sofern der Kunde oder Drittpersonen Getränke an den Anlass mitbringen, verrechnet bisskid AG dem Kunden eine Aufwandspauschale von CHF 6.00 pro Person.
4. Haftung
Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellten oder Erfüllungsgehilfen bzw. dem Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften beruhen.
5. Treuepflicht
bisskid AG ist als Beauftragte des Kunden tätig und wahrt dessen Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie verpflichtet sich zudem, Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren.
6. Geistiges Eigentum
Der Kunde anerkennt ausdrücklich das alleinige geistige Eigentum von bisskid AG, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit mit bisskid AG geschaffenen Leistungen (Ideen, Konzepte, Strategien, Taktiken, Menuvorschläge, Dekorations- und Gestaltungsvorschläge, Text, Bild, grafische Arbeiten usw.).
7. Nachträgliche Vertrags-Änderungen
Änderungen an der Bestellung des Kunden (Speisen und/oder Getränke) nach Abschluss des Vertrags sind bis spätestens drei Kalendertage vor dem Anlass möglich; eine spätere Änderung erfolgt nur in Einvernahme von bisskid AG.
Sofern auf der bestätigten Offerte nichts anderes formuliert ist, hat der Kunde bisskid AG die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl bis spätestens 72 Stunden vor dem Anlass schriftlich bekannt zugeben. Die vom Kunden bekannt gegebene Teilnehmerzahl ist verbindlich; Leistungen für nachträglich noch wegfallende Teilnehmer werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
8. (Teil-) Annullierung
Löst der Kunde den Vertrag nachträglich ganz oder teilweise auf, so stellt ihm bisskid AG die hierdurch entfallenden Leistungen wie folgt in Rechnung:
30 Tage vor Anlass: keine Rechnungsstellung
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bis 20 Tage vor dem Anlass: 25 % der entfallenden Leistungen
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bis 10 Tage vor dem Anlass: 50 % der entfallenden Leistungen
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bis 3 Tage vor dem Anlass: 75 % der entfallenden Leistungen
3 Tage vor dem Anlass: 100 % der entfallenden Leistungen
Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigte Materialen, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall voll verrechnet.
Die bisskid AG kann jederzeit entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten, wenn:
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der Veranstalter die Zahl der Veranstaltungsteilnehmer gemessen an der schriftlichen Auftragsbestätigung um 40% oder mehr reduziert;
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der Veranstalter eine Anpassung des von bisskid AG gemäss Vertrag zu erbringenden Leistungen verlangt, welche - gemessen an der schriftlichen Auftragsbestätigung - für bisskid AG eine Umsatzreduktion von 30% oder mehr zur Folge hat;
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die bisskid AG begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den übrigen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens gefährdet.
9. Zahlungsmodalitäten / Akontozahlung
Die Rechnungen von bisskid AG sind in jedem Fall innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnet bisskid AG dem Kunden einen Verzugszins von 5% des Rechnungsbetrags.
bisskid AG behält sich namentlich bei grösseren Caterings oder Banketten jederzeit das Recht vor, vom Kunden eine Akontozahlung von bis zu 40% des Auftragsvolumens gemäss Auftragsbestätigung zu verlangen. Diese Akontozahlung ist bis spätestens 10 Tage vor dem Anlass zur Zahlung fällig.
Trifft diese Zahlung nicht pünktlich bei der bisskid AG ein, kann die bisskid AG den Vertrag entschädigungslos kündigen.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen bisskid AG und dem Kunden ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen bisskid AG und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist Baselland, wobei der Kunde ausdrücklich und unwiderruflich auf seinen Wohnsitz- bzw. Sitzgerichtsstand gemäss Art. 30 BV verzichtet.
Münchenstein, Stand Juli 2018